V1: GoBD-konforme Verfahrensdokumentation

Wir reduzieren den Bearbeitungsaufwand zur Erstellung der Verfahrensdokumentation von 5 Monaten auf wenige Stunden.

Zeit ist Geld

Prozessoptimierung und Zeitsparen mit der V1

Innovativ. Automatisiert. Punktuell.

Erfüllen Sie Ihre gesetzliche Pflicht in wenigen Stunden

Die Erstellung einer Verfahrensdokumentation ist seit der Einführung der GoBD im Jahr 2015 eine gesetzliche Pflicht für Unternehmen. Diese Dokumentation ist notwendig, um die Nachvollziehbarkeit und Prüfbarkeit der digitalen Dokumentationsprozesse sicherzustellen.

Traditionell ist dies ein langwieriger und komplizierter Prozess, der Wochen in Anspruch nehmen kann. Doch mit der innovativen Lösung V1 kann dieser Prozess auf 15-20 Minuten pro Abteilung reduziert werden!

Pflicht zur E-Rechnung & Verfahrensdokumentation

Geschäftsführer Mike Sartissohn im Börsenradio

Worum geht es genau? Wer ist betroffen? Welche Strafen drohen? Was müssen Unternehmen jetzt tun? All das klärt unser Geschäftsführer Mike Sartissohn im ersten Teil des Börsenradio auf.

Weitere Informationen und konkrete Maßnahmen zur Verfahrensdokumentation teilt Mike Sartissohn im zweiten Teil seines Börsenradio-Beitrags. Tragen Sie sich jetzt für den zweiten Teil ein:

Automatisierte Prozesse

V1 automatisiert den gesamten Prozess, sammelt Daten schnell und präzise, reduziert Fehler und spart Zeit, im Gegensatz zu manuellen Verfahren.

Punktuelle Abfrage

V1 ermöglicht Selfservice-Datenabfrage über ein Online-Tool. Abteilungen geben Daten direkt ein, steigern Effizienz und reduzieren Nacharbeit.

Internes Kontrollsystem

Die V1 sichert konforme Prozesse und erleichtert Betriebsprüfungen durch regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Dokumentation.

Funktionen

Das kann die Verfahrensdokumentation mit V1

Online-Formulare zur Datenerfassung

Die benötigten Informationen werden über Onlineabfragen direkt in den Fachabteilungen erfasst und über die Aufgabenverteilung in docuvita organisiert.

Internes Kontrollsystem und Prüfprotokolle

Regelmäßige Überprüfungen gewährleisten die Aktualität der Verfahrensdokumentation. Automatisch generierte Prüfprotokolle dokumentieren diese lückenlos.

Updatefunktion und Versionierung

Anpassungen können einfach über die Updatefunktion vorgenommen werden. Der zuständige Mitarbeiter erhält eine Aufgabe mit einem Updatelink in docuvita.

Anpassungen im Vier-Augen-Prinzip

Änderungen an der Verfahrensdokumentation werden im Vieraugen-Prinzip freigegeben, was Transparenz und Nachvollziehbarkeit sicherstellt.

Rechte- und Rollenkonzept nach Fachabteilungen

Das Modul ist vollständig in das bestehende Rechte- und Rollenkonzept von docuvita integriert und ermöglicht eine
sichere und strukturierte Datennutzung.

Schnittstelle zum docuvita-Archiv

Verfahrensdokumentationen und Prüfprotokolle werden automatisiert in das docuvita Archiv übertragen, wodurch die Dokumentation langfristig gesichert ist.

Rezension zu V1

„Wir haben es geschafft, den Aufwand für unsere Verfahrensdokumentationen drastisch zu reduzieren – was früher Wochen dauerte, erledigen wir jetzt in wenigen Minuten. Eine unglaubliche Erleichterung!“

Für jede Unternehmensgröße

V1 Preise und Pakete

Mindestvertragslaufzeit: 12 Monate. Der Vertrag wird nach 12 Monaten für weitere 12 Monate verlängert. Kündigungsfrist: 3 Monate vor Vertragsablauf

Standard

Für kleine Firmen die keine eigene IT-Abteilung und keine eigene Buchhaltung haben.

49,00 € / Monat

zzgl. 600,00 € Setup-Gebühr mit Ferneinweisung und Support

Business

Für Firmen die eine eigene Buchhaltung und/oder eine eigene IT-Abteilung haben.

119,00 € / Monat

zzgl. 600,00 € Setup-Gebühr mit Ferneinweisung und Support

Enterprise

Für größere Unternehmen mit konzernähnlichen Strukturen.

259,00 € / Monat

zzgl. 600,00 € Setup-Gebühr mit Ferneinweisung und Support

FAQs

Häufige Fragen & Antworten

Die E-Rechnungspflicht betrifft in erster Linie Unternehmen, die öffentliche Aufträge erhalten. Seit dem 27. November 2020 müssen Bundesbehörden E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Länder und Kommunen haben eigene Fristen zur Umsetzung der E-Rechnungspflicht.

Zusätzlich gilt ab dem 1. Januar 2025 die E-Rechnungspflicht auch im B2B-Bereich. Das bedeutet, dass alle Unternehmen in Deutschland elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten können müssen.

Die Pflicht zur Verfahrensdokumentation betrifft fast alle Unternehmen in Deutschland. Genauer gesagt, müssen alle buchführungspflichtigen Unternehmen, die elektronische Daten verarbeiten, ihre Prozesse dokumentieren. Dies umfasst die gesamte Buchführung, von der Erfassung der Daten bis zur Archivierung. Ausnahmen gibt es nur für Unternehmen, die komplett ohne elektronische Hilfsmittel arbeiten, was heutzutage sehr selten ist.

Wer die GoBD nicht einhält, riskiert verschiedene Strafen. Das Finanzamt kann die Besteuerungsgrundlagen schätzen, was zu höheren Steuerzahlungen führt bis hin zur kompletten Nachzahlung der verrechneten Vorsteuer. Auch der Verlust von Steuervorteilen und Nachzahlungszinsen sind möglich. Bei Verstößen gegen die umsatzsteuerlichen Aufzeichnungspflichten drohen Bußgelder bis zu 5.000 Euro. In schweren Fällen sind sogar strafrechtliche Folgen möglich, beispielsweise bei Steuerhinterziehung. Zudem kann die Nichteinhaltung der GoBD zum Imageverlust führen. Die Höhe der Strafe hängt vom Einzelfall ab und wird vom Finanzamt festgelegt.

Verfahrensdokumentationen nach GoBD waren früher ein Albtraum: monatelange Arbeit und komplizierte Prozesse. Mit unserer Software v1 erstellen Sie diese jetzt in wenigen Stunden oder sogar Minuten! v1 führt Sie Schritt für Schritt durch den Prozess, von der Analyse bis zur fertigen Dokumentation. Intuitive Bedienung und vordefinierte Vorlagen machen es kinderleicht. Sparen Sie Zeit und Ressourcen durch automatisierte Prozesse und eine zentrale Datenverwaltung.

Schnell. Innovativ. Sicher.

Starten Sie jetzt mit V1 Verfahrensdokumentation

Börsenradio - Teil 2

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